Freie Demokraten Puchheim
Aktuelle Beiträge

Persönlicher Bericht aus dem Stadtrat vom 18. Mai 2021

Die gestrige Stadtratssitzung begann für mich mit einer positiven Überraschung. Ein nicht öffentlicher Tagesordnungspunkt „Verschwiegenheitspflicht der Stadträte“ wurde auf Antrag der Grünen zumindest zum Teil in den öffentlichen Teil der Sitzung vorverlegt. Damit geriet das eigentliche Highlight dieser Sitzung, das Festzurren der weiteren Vorgehensweise im „Greensill-Fall“, etwas in den Hintergrund.

Zugegeben, es ist eine Verletzung gegenseitigen Vertrauens, verstößt gegen die guten Sitten und außerdem gegen die bayerische Gemeinde Ordnung, weshalb ich die Rüge, die der Stadtrat gestern gegen mich ausgesprochen hat, mit ehrlicher Demut hinnehme. Ein Dokument bei Facebook zu teilen, aus dem Diskussionsstand ersichtlich wird, war im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der daran Beteiligten nicht richtig!

Auf der anderen Seite halte ich es dennoch auch in Zukunft für unerlässlich, den Bürgern und Bürgern der Stadt möglichst vollständige Informationen, eine möglichst umfassende Transparenz und daneben auch vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten zu geben. Vergessen wir nicht, dass Informationen und Offenheit die untersten Stufen von Bürgerbeteiligung darstellen. Ich werde mich dabei jedoch in Zukunft, auf meine eigenen Aufzeichnungen, meine eigenen Gedanken und meine Sichtweisen beschränken müssen.

Das Argument, dass zu viel Information und insbesondere „Diskussionszwischenstände“ für einen konstruktiven Entwicklungs- und Beteiligungsprozess eher hinderlich sind, möchte ich widersprechen. Gerade fehlende Informationen führen dazu, dass sich die Bürgerinnen und Bürger selbst eine Vorstellung davon machen, was dort geplant wird. Dies führt nicht selten zu Gerüchten, die sich im Nachhinein dann nur schwer lösen lassen. Die Beteiligung nicht nur an den Ergebnissen sondern auch an der Debatte zeigt deutlich auf, welche Meinungen ursprünglich auf einander getroffen sind, wie Um die beste Lösung gerungen wurde und welche Kompromisse getroffen wurden und welche Kompromissfähigkeiten zu Tage getreten sind.

Außerdem kann nur die frühzeitige Diskussion mit dem Bewohnerinnen und Bewohnern unserer Stadt ein „aneinander vorbei Entwickeln“, wie es beispielsweise beim großen Thema „Geothermie“ der Fall war, verhindern. Zu guter Letzt möchte ich der gestern mehrfach geäußerten Einschätzung, die Inhalte des von mir geteilten Dokuments würden lediglich einen Zwischenstand, welcher „auf ein weißes Blatt Papier gesponnen wurde“ entsprechen, widersprechen. Genau die von mir geteilten Informationen wurden vom Stadtrat bzw. vom Stadtentwicklungsausschuss als Grundlage für die weitere Planung beschlossen.

Aber ehrlicherweise geht es aus meiner Sicht gar nicht so sehr darum, ob und welche Informationen ich auf rechtswidrige Weise zugänglich gemacht habe. Es geht vielmehr darum, dass die sehr großzügigen Anwendung der „Nicht-Öffentlichkeit“ in Stadtrat und Ausschüssen, die aus meiner Sicht gegen Art. 52 Abs. 2 der bayerischen Gemeinde Ordnung verstößt, Information und Beteiligung der Bürgerinnen Bürger verhindern soll. Und Stadträten wird damit die Möglichkeit genommen, unsere Bürgerinnen Bürger zeitnah und umfassend über unsere Arbeit zu informieren, deren Meinung einzuholen und gemeinsam an die besten Lösungen zu arbeiten. Selbstverständlich darf ich nicht eigenmächtig entscheiden, dass eine aus meiner Sicht rechtswidrig angewendete „Nicht-Öffentlichkeit“ aufgehoben wird. Die Diskussion über die Grundsätzlichkeit bzw. den Wunsch, Themen im „geschützten Rahmen“ nicht-öffentlich zu diskutieren und deren Rechtmäßigkeit werden wir jedoch führen müssen. Mir persönlich findet in unserer Stadt zu viel in den „Hinterzimmern“, in diesem „geschützten Rahmen“, statt. Was wird hier eigentlich geschützt? Der Bürger vor die Ideen der gewählten Stadträte? Oder die Stadträte vor den Meinungen und Kritikpunkten der Bürgerschaft?

Außerdem wird mit der gezeigten mangelnden Transparenz der Eindruck genährt, die Stadt habe, wie es erst am 17. Mai in einem Leserbrief im Fürstenfeldbrucker Tagblatt zu lesen war, keinen „Großen Plan“ für Puchheim. Mit Kenntnis sämtlicher Entwicklungen, Ideen und Gestaltungsansätze, die den Bürgerinnen und Bürgern aufgrund der herrschenden „Nicht-Öffentlichkeit“ vorenthalten werden, ist diese Einschätzung jedoch nicht richtig. Wir werden jedoch mit derartigen Meinungen aus der Bürgerschaft leben müssen, es sei denn wir können uns für die Zukunft zu mehr Offenheit und Transparenz durchringen.

Einer gestern geäußerten Unterstellung von Stadtrat Salcher, mein Vorgehen habe in erster Linie oder fast ausschließlich Publicitygründe, möchte ich deutlich widersprechen. Natürlich spreche ich jedem einzelnen diese Meinung zu, ich bin ja schließlich Liberaler, dennoch war es gestern die Stadtratsmehrheit, die durch die Verlegung der Thematik aus der „Nicht-Öffentlichkeit“ diesen „Spießrutenlauf“ mit mir veranstalten wollte. Es liegt mir jedoch fern, dies als Versuch nach Publicity zu bewerten, vielmehr war es politisch eher ungeschickt. Dass man mir damit die „Bühne“ bereitet hat, über beinahe 50 Minuten, meine Botschaft für mehr Transparenz und Offenheit in der Öffentlichkeit an die Frau beziehungsweise an den Mann zu bringen, war wahrscheinlich nicht beabsichtigt. In der Hoffnung, dass „steter Tropfen den Stein höhlt“, werde ich auch in Zukunft nicht müde werden, diese Botschaft zu vertreten.

Wie bereits erwähnt, trat die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise im „Greensill-Fall“ etwas in den Hintergrund. Die Untersuchungskommission informierte über den Stand der Entwicklungen, ohne dabei bereits erste Erkenntnisse zu offenbaren. Dass dies insbesondere bei unserem jungen Stadtratskollegen Dominik Schneider auf Unmut traf, ist verständlich. Auf der anderen Seite sollten wir uns alle die Zeit nehmen, eine intensive, lückenlose und möglichst objektive Aufklärung durchzuführen. Ich für meinen Teil vertraue in all diesen genannten Punkten auf unsere Untersuchungskommission und bedanke mich für die bislang geleistete Arbeit. Auf den von Stadträtin Wiesner verwiesenen ersten Untersuchungsbericht, welcher in circa sechs Wochen fertig gestellt sein soll, können wir sicherlich warten.

Die von der Untersuchungskommission vorgeschlagenen weiteren Schritte sehe ich jedoch etwas differenzierter. So schlägt die Kommission vor, den bayerischen kommunalen Prüfungsverband mit einer Sonderprüfung der Geldanlagen seit 2019 zu betrauen. Ich halte dieses Vorgehen für wenig sinnvoll, da sich der Prüfungsverband dazu bereits geäußert hat und es nicht in seinen Aufgabenbereich fällt, zu Schadenersatzansprüchen, Haftungsfragen, möglichen Dienstpflichtverletzungen, die Einleitung von arbeitsrechtlichen, dienstrechtlichen bzw. disziplinarischen Schritten sowie strafrechtlichen Fragen Stellung zu nehmen. Da jedoch die Prüfung durch den Prüfungsverband relativ kostengünstig und mehr oder weniger ab sofort möglich ist, wird sie sicherlich nicht schaden. Ich habe mich dennoch dagegen ausgesprochen.

Den zweiten Antragsteil, nämlich die Vorbereitung der Beauftragung einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei mit einer umfangreichen Bewertung der bereits oben angesprochenen Sachverhalte, halte ich für sehr sinnvoll und dringend notwendig. Die Kommission wird, nachdem wir diesem Antrag einstimmig zugestimmt haben, eine Kanzlei auswählen, mit unseren Fragestellungen bekannt machen, Angebote einholen und eine Vergabeentscheidung durch den Stadtrat vorbereiten. Mit dieser Vorgehensweise wird genau das Ziel, welches wir mit unserem ursprünglichen Beschluss aus dem März diesen Jahres verfolgt haben, erreicht. Externe Expertise, unabhängige Bewertung und eine ganzheitliche Betrachtung sämtlicher Frage stellen wird unter Federführung der Stadtrats, bzw. der von ihr beauftragten Untersuchungskommission vorgenommen.


19. Mai 2021

Alle Beiträge Drucken