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Leserbrief zu „Unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ und „Eine Nummer zu groß“ aus Süddeutsche Zeitung – Teil FFB – vom 29.04.2021

Der Wille des Puchheimer Stadtrats im Zuge der Greensill-Aufklärung „Herrscher des Verfahrens“ zu bleiben ist gut und nachvollziehbar. Genauso zu bewerten ist die Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses nach Einhaltung der Regeln von Fairness, Datenschutz und dem Schutz weiterer Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten, insbesondere im Rahmen der nun anstehenden Befragungen.

Im Rahmen der Bewertung dieser Vorgehensweise sind jedoch unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen. So hat die gesamte Greensill-Aufklärung eine juristische, eine strafrechtliche sowie eine politische Dimension. In allen 3 Aspekten „Herrscher des Verfahrens“ zu bleiben, stellt das Aufklärungsgremium vor unterschiedliche Aufgaben. Auch wenn es grundsätzlich richtig ist, als zentraler Ansprechpartner zu fungieren, liegen juristische Aspekte sicherlich außerhalb des Erfahrungs- und auch Kompetenzbereichs des Rechnungsprüfungsausschusses, eine mögliche strafrechtliche Bewertung ohnehin alleine in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. In diesem Fall kann dem Ausschuss lediglich eine Koordinierungs- und evtl. Überwachungsfunktion, im Rahmen staatsanwaltlicher Ermittlungen ausschließlich eine Informations- und Beobachtungsfunktion zukommen.

Insbesondere jedoch im Zuge der politischen Bewertung wird der Rechnungsprüfungsausschuss eigene Ermittlungen anstellen und zu eigene Bewertungen und Schlussfolgerungen kommen müssen. Hierin sehe ich im Übrigen den Kern der Beauftragung durch den Stadtrat, weshalb dieser auch umfassend zu informieren ist. Dass dabei das bereits erwähnte Mindestmaß an Fairness und Persönlichkeitsschutz beteiligter Personen an den Tag gelegt werden muss, steht außer Frage. Ob jedoch die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten über dem Informationsrecht des Stadtrates und damit auch jedes einzelnen Mitglieds dieses Gremiums anzusiedeln ist, bleibt fraglich. Sich hier ausschließlich auf juristische Regelungen und die nunmehr gefundene Lösung einer „Kommission“, die juristisch äußerst spitzfindig von der Institution eines Ausschusses abgegrenzt wird, ist aus meiner Sicht politisch brisant. Darin mag juristisch ein gangbarer Weg liegen, politisch ist dies eine Abkehr von Transparenz und Offenheit, es kann der Verdacht von „Klüngelei“ entstehen, was in diesem Verfahren unbedingt zu vermeiden ist. Vielleicht liegt hier eine zusätzliche Begrenztheit des Rechnungsprüfungsausschusses, welcher sich aufgrund der persönlichen Nähe zu den Betroffenen in eine sicherlich durchweg gut gemeinte Rücksichtnahme begibt, die jedoch auch als fehlende Konsequenz und Unabhängigkeit ausgelegt werden kann. 

Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt erwarten von uns eine schnelle, lückenlose und umfassende Aufklärung. Dazu gehört es auch eigene Grenzen bei Kompetenz und Zuständigkeit sowie Objektivität zu erkennen und darauf zu reagieren. Unsere politische Verantwortung liegt in der rückhalt- und vielleicht sogar auch rücksichtslosen Aufklärung und eindeutigen Benennung der Verantwortlichen. Aus dieser werden uns unsere Bürgerinnen und Bürger sicherlich nicht entlassen. 

Martin Koch, Puchheim, Stadtrat (FDP)

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/kommentar-eine-nummer-zu-gross-1.5278684

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/finanzen-unter-ausschluss-der-oeffentlichkeit-1.5278700


3. Mai 2021

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