Freie Demokraten Puchheim
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Aus dem Stadtrat vom 27.04.2021

In einem der ersten Tagesordnungspunkte wurde die seit geraumer Zeit „in der Mache“ befindliche Freiflächengestaltungssatzung gegen Stimmen aus der CSU und meiner Stimme beschlossen. Ich habe in der kurzen Aussprache – die Thematik wurde ja bereits intensiv vom Ausschuss für Stadtplanung vorberaten – darauf hingewiesen, dass die Zielsetzung der Satzung uneingeschränkt wünschenswert ist. Leider erstreckt sich diese Satzung nur auf Freiflächen, die im Zuge von genehmigungspflichtigen Neubauten oder verfahrensfreien Umbauten angelegt werden, weshalb eine Regelung für den Bestand völlig außer Acht bleibt. Wenn einer solchen Satzung überhaupt Wirkung unterstellt werden kann, wird diese aus genanntem Grund nur eingeschränkt sein. Ich stelle daher die grundsätzliche Frage: „Braucht es überhaupt eine Freiflächengestaltungssatzung?“, denn mittlerweile sollte eigentlich jeder erkannt haben, dass Umwelt-, Klima- und Artenschutz ein Thema ist, dass uns alle betrifft und das in unser aller Interesse liegt. Daher erscheint die nun beschlossene Vorschriftenvielfalt einerseits nicht notwendig, andererseits wird die Zielerreichung in Frage gestellt. Brauchen wir nicht vielmehr Anreize für die Anlage schöner und „grüner“ Gärten und Freiflächen. So kann ich mir durchaus vorstellen, dass es für Gärten, die über das geforderte Maß hinausgehen, auch ein Entgegenkommen an anderer Stelle geben kann und sollte. Unser Bürgermeister nannte in diesem Fall das Beispiel geringerer Abstandsflächen für den Fall, dass Wärmedämmung an der Fassade angebracht wird. So in der Art kann ich mir das auch vorstellen. Hier wären der Kreativität sicherlich zunächst keine Grenze gesetzt, Bürgermeister Seidl räumte ein, dass man sich darüber im Zuge der Beratungen keine Gedanken gemacht habe, ein nochmaliges „Aufschnüren“ des Pakets jedoch nicht beabsichtigt sein. Damit ergibt sich bereits bei Verabschiedung der Satzung Potential für Nachbesserungen.

Im Anschluss haben wir über die Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats diskutiert, die durch die Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung möglich wird und in Zukunft die digitale Teilnahme durch Einwahl über ein Videokonferenzsystem ermöglicht. Damit folgt die Vorlage der Verwaltung durchaus dem Antrag der FDP aus der Sitzung des Stadtrats vom 10.02.2021. Dem konnte der Stadtrat, jedoch ausschließlich für die öffentlichen und nichtöffentlichen Stadtratssitzungen zustimmen, womit die Neuregelung tritt zum 1. Mai in Kraft. Einig waren wir uns mit der Einschätzung, das ist grundsätzlich Ziel sein sollte, in Präsenz an den Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Auch wenn es für die virtuelle Teilnahme an den Sitzungen in Zukunft keiner Begründung Bedarf, wird es aus meiner Sicht ein Mittel bleiben, welches mehrheitlich Im Notfall angewendet wird. Ich jedenfalls werde es mir auch in Zukunft nicht nehmen lassen, an den Sitzungen persönlich teilzunehmen. Der bayerische Landtag Die Änderung der bayerischen Gemeindeordnung In diesem Punkt auf den 31.12.2022 beschränkt hat, ist auch unsere Regelung zunächst befristet. bereits in der Antragsbegründung wurde jedoch darauf hingewiesen, dass diese Neuregelung durchaus dazu beitragen kann, politisches Ehrenamt mit Familie und Beruf besser zu vereinbaren .

Aus dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden uns erste Ergebnisse der Untersuchungen zur „Greensill Affäre“ berichtet. Man habe sich bislang sehr intensiv mit den vorliegenden Akten Protokollen und Stellungnahmen aus der Verwaltung beschäftigt, dabei seien zusätzliche Fragen aufgetaucht, welche nun unter Mithilfe der beteiligten beantwortet werden sollen. Der Stadtrat dankte einhellig den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für die intensive und auch stille Vorgehensweise bei diesem doch recht heiklen Thema. Um die nun folgenden Befragungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie des Bürgermeisters in einer angenehmen und offenen und damit zur Aufklärung beitragenden Gesprächsatmosphäre führen zu können haben die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses den Stadtrat gebeten, ihnen die Stellung einer Kommission einzuräumen, um das sonst herrschende recht eines jeden Stadtrates, an diesen Sitzungen teilzunehmen, für die folgenden Sitzungen dieser Kommission aufzuheben. Selbstverständlich wurde dies kontrovers diskutiert, insbesondere von Stadtrat Schneider kam eine sehr detaillierte juristische Begründung , warum gerade dies weder juristisch zulässig Komma noch politisch akzeptierbar sei. Aus den vom Rechnungsprüfungsausschuss genannten Gründen kann ein derartiges Vorgehen jedoch nachvollzogen werden, weshalb der Stadtrat dem Wunsch des R PA folgte. Mein Antrag auf Wortprotokolle der Befragungen, um selbstständig eine Interpretation der jeweiligen Antworten vornehmen zu können, wurde mit dem Hinweis, dass dies zu aufwendig wäre, abgelehnt. Ich hätte gerne eine ungefärbte Interpretation der jeweiligen Gespräche vorgenommen, von einem Vertreter des RPA wurden mir jedoch ausführliche Protokolle zugesagt.

Das der Stadtrat die bei der Rückerstattung der Kitabeiträge durch die bayerische Staatsregierung In Höhe von 70% noch fehlenden 30% für die Monate März und April – wie übrigens auch für Januar und Februar – wiederum aus der Stadtkasse übernimmt, Gerät aufgrund der bereits sehr hitzigen Diskussionen zu den vorgenannten Tagesordnungspunkten fast in Vergessenheit. Damit hat die Stadt seit Anfang des Jahres einen Betrag von 144.000€ für diesen Bereich bereitgestellt. Ich kann den Wunsch unseres Bürgermeisters uneingeschränkt Folge leisten, der uns alle bat dies auch entsprechend zu kommunizieren.


28. April 2021

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