Bericht aus dem Stadtentwicklungsausschuss am 08.12.2020
Der Stadtentwicklungsausschuss heißt eigentlich Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, wobei mit von Anfang an nicht klar war, warum das Umweltthema im Gegensatz zu Sozialem, Wirtschaft, Infrastruktur, etc. im Rahmen der inhaltlichen Auseinandersetzung mit Schwerpunkt Stadtentwicklung so überhöht wird. Sei´s drum, ich finde, gestern ist der Ausschuss seinem Namen gerecht geworden, es wurden zumindest ansatzweise richtungsweisende Entscheidungen für die Entwicklung Puchheims getroffen.
Die Stadt Puchheim setzt für die Beratung und Begleitung der vorbereitenden Untersuchungen zum Städtebauförderprojekt Lochhauser Straße einen Arbeitskreis ein, der sich aus Vertretern der Politik, der Verwaltung, der Beiräte und Verbände sowie der Anwohner, Eigentümer, Gastronomen, Dienstleister und Einzelhändler zusammensetzt. Eine Diskussion kam in Bezug auf die Zusammensetzung des Steuerkreises auf, wobei insbesondere eine Erweiterung des Eigentümerkreises – geplant war nur die Teilnahme der WEP als „städtisches Unternehmen“ – und eine Überprüfung, on der Bereich Soziales unbedingt durch die „Sportfreunde Puchheim e.V.“ repräsentiert werden sollten. Dem Vorschlag von Stadtentwicklungsreferent Leone – hier möchte ich für diesen Vorschlag, der eine möglichst paritätische Berücksichtigung aller im Stadtrat vertretenen Gruppierungen zum Ziel hat, herzlich Danke sagen – neben den Referenten für Wirtschaft (Grüne), Stadtentwicklung (SPD) und Verkehr (CSU) auch die anderen drei Gruppierungen mit wenigstens einem gemeinsamen Vertreter zu beteiligen, wurde gefolgt, wobei Bürgermeister Seidl bei der Formulierung des Beschlusses die Vorgabe aufweichte, indem er einen Vertreter sämtlicher sechs Gruppierungen beschließen ließ. Aus meinem Verständnis sollte dieser Vertreter von den Freien Wähler, der ubp oder der FDP kommen, die keinen Referenten im Gremium haben. Sicherlich wird dies im Rahmen einer kollegialen Lösung möglich sein.
Die Stadt wird auch weiterhin Mobilitätsstationen, d.h. Car- und Bike-Sharing-Angebote innerhalb des Stadtgebietes planen und sich für die Teilnahme an zwei vorhandenen Förderprogrammen bewerben. Eine Diskussion entbrandte darüber, ob diese Stationen in der aktuell geplanten Vielzahl – 13 Stationen unterschiedlicher Ausprägung sind geplant – nötig sind und ob diese aufgrund der Erfahrungen in anderen Kommunen und der dort bereits empirisch vorliegenden Zahlen über Anzahl und der Dauer der Ausleihungen überhaupt wirtschaftlich betrieben werden können. Eine Abwägung der Wirtschaftlichkeit einerseits und der Klimafreundlichkeit andererseits wurde sowohl von den Grünen, wie auch Bürgermeister Seidl angelehnt. Die CSU argumentierte mit den sehr hohen Folgekosten, die in etwa bei 90.000 € pro Jahr prognostiziert werden. Für ein System, das noch eine fragwürdige Klimafreundlichkeit haben wird, sollten die Räder nicht ausreichend genutzt werden, insgesamt zu hoch. Die Freien Wähler lehnten die Weiterführung der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt ab, da die Situation im Moment eher auf „Sparen“ steht, als auch weiteren Projekten, die Geld kosten werden. Auch wenn die für das Projekt angesetzten ca. 300.000 € Investitionskosten erstmal nur in die Finanzplanung des Haushalts 2022 aufgenommen werden, setzt die Fortführung der Planung die politischen Entscheidungsträger stetig mehr unter Druck, eine Beendigung des Projektes sei nicht angesagt, man habe ja schließlich bereits soviel Mühe, Zeit und Energie hineingesteckt.
Der von den Grünen beantragte Erlass einer „Baumschutzverordnung“ fand – trotz vielfältiger Argumente und Unterstützung einer Vertreterin des BUND nicht die nötige Mehrheit im Ausschuss. Selbst ein Verweis des Antrags an den Stadtrat, um im größeren Gremium nochmal zu beraten und somit innerhalb der Fraktionen auch geteilte Meinungen zuzulassen, fand keine Zustimmung. Aus meiner Sicht war die Hauptargumentation gegen eine Baumschutzverordnung, dass nachhaltiger Baumschutz nur mit und nicht gegen die grundsätzliche Einstellung der Bürgerinnen und Bürger möglich ist, es dafür jedoch eine Veränderung in den Köpfen und Herzen Puchheims braucht und diese nicht durch noch eine Satzung herbeigeführt werden kann. Außerdem wurde betont, das einerseits Puchheim sehr grün sei und dies doch ein Ergebnis der grundsätzlich baumfreundlichen Einstellung sei und andererseits einige massive Fällungen der Vergangenheit bereits illegal waren und diese auch durch eine Baumschutzverordnung nicht hätten verhindert werden können. Dazu sind begleitende Maßnahmen, wie z:b. Beratung und Unterstützung der Baumeigner, Baumpatenschaften und mehr Informationen zu Baumpflege und -erhalt notwendig. Außerdem sorgt eine Verordnung nur dann für die darin enthaltenen Effekte, wenn neben fachkundiger Beratung, auch Kontrolle und Sanktionierung durchgängig erfolgen und möglich sind. Dazu braucht es in der Stadt fachkundiges Personal, der damit verbundene Aufwand lässt sich aus meiner Sicht noch dazu nur schwer beziffern, weil es bei einer erstmaligen Aufnahme sämtlicher Bäume sicherlich nicht bleiben kann, zu dynamisch stellt sich das Wachstum des Baumbestandes dar.
Respekt möchte ich der Stadt zollen, die dem Gremium gestern einen Vorschlag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren vorgelegt hat. Mit diesem Bebauungsplan soll ein Anbau an eine Doppelhaushälfte, mit welchem die Abstandsflächen nicht unerheblich unterschritten werden würden, verhindern. Notwendig ist der Bebauungsplan deshalb, weil die ablehnende Haltung unseres Bauauschusses durch das Landratsamt mittels Ersatz des gemeindlichen Einvernehmens „kassiert“ worden wäre. Mit diesem Bebauungsplan ist dies dem LRA nun nicht mehr möglich. Ich gebe zu, zwei liberale Herzen schlagen hier in meiner Brust: Einerseits sollte jeder Grundstückseigentümer weitestgehend Freiheiten zur Bebauung seines Eigentums besitzen, welche natürlich in der übergeordneten Interessenlage (Abstände, Stadtbild und -entwicklung, etc.) ihre Grenzen findet. Andererseits gilt meine liberale Grundhaltung natürlich auch der Stadt gegenüber, die ebenfalls die Freiheit besitzen sollte, auf ihrem Gebiet die wesentlichen Vorgaben für die Entwicklung des Stadtbildes vorzugeben. Hier sind die Interessen der Allgemeinheit deutlich höher anzusetzen, weshalb ich den Beschluss sehr begrüße. Ein anders gelagerter Fall war der eines Anwohners der Nordendstraße, der sein Haus um eine Etage erhöhen und gleichzeitig die Grundfläche um einen Anbau erweitern wollte. Ein Eingriff in das Stadtbild lag nicht vor und daher würde das gemeindliche Einvernehmen damals völlig zu Recht vom LRA ersetzt.
9. Dezember 2020